Veranstalter
Schweizerischer Hovawart Club
Datum
Sonntag, 8. September 2024
Ort
Platz von Hundesport Ziegelhütte Niederbipp
Aarwangenstrasse 2A, CH-4704 Niederbipp
(Anfahrt siehe unten)
Ausstellungsleitung
Markus Truog, Bachstrasse 7, CH-3072 Ostermundigen
CAC.gnutieL @hovawart.ch, Tel. +41 (0)76 332 04 37
Anmeldestelle
Karin Praxmarer, Schlimpergstrasse 3, CH-8307 Illnau-Effretikon
CAC.gnudlemnA @hovawart.ch, Tel. +41 (0)76 377 90 19
Ausstellungsrichterinnen
- Beatrice Holder, Deutschland
- Messina Schattling, Deutschland
(Richteränderungen vorbehalten!)
Sanitätsposten
Im Klubhaus von Hundesport Ziegelhütte Niederbipp
Erste Hilfe Hund
Tierarztpraxis SiVet AG, Aarwangenstrasse 15, CH-4900 Langenthal
Notfall Nr. +41 (0)62 922 11 11
07:30
Einlass der Hunde
08:30
Richtersitzung
09:00
Begrüssung durch das OK
09:15
Beginn des Richtens
ca. 12:00 - 13:45
Lunch
Es wird ohne Unterbruch gerichtet. Verpflegungsmöglichkeit auf den Ausstellungsgelände.
ab 14:00
Rangierung
- Ausstich schönster Rüde
- Ausstich schönste Hündin
- BOB / BOS
- Zuchtgruppen
ca. 16:00
Verabschiedung der Teilnehmer und Schluss der Veranstaltung
(Programmänderungen vorbehalten!)
Downloads
Flyer SHC Club-Show inkl. Anmeldung (deutsch)
Flyer SHC Club-Show avec inscription (francais)
SHC Club-Show Sponsoring (deutsch)
Ausstellungsreglement
Die Ausstellung wird nach dem Ausstellungsreglement (AR) der Schweizerischen Kynologischen Gesellschaft (SKG) durchgeführt. Dieses kann direkt beim Sekretariat der SKG bezogen (Sagmattstrasse 2, Postfach, CH-4710 Balsthal) oder unter www.skg.ch/ausstellungen/reglemente-richtlinien-formulare-ausstellungen/ eingesehen werden. Mit der Anmeldung akzeptiert der Aussteller das AR der SKG sowie die Bestimmungen der CAC-Ausstellung.
Bestimmungen und Vorschriften
Hunde, deren Eigentümer in der Schweiz Wohnsitz haben, müssen bei der Anmeldung zur Ausstellung in einem von der FCI anerkannten Zucht-/Stammbuch bzw. in dessen Register eingetragen sein. Die Homologation des Titels „Schweizer Jugend-Schönheits-Champion“, „Schweizer Schönheits-Champion“ und „Schweizer Veteranen-Schönheits-Champion“ erfolgt nur an Hunde, die im Schweizerischen Hundestammbuch (SHSB) bzw. dessen Register eingetragen sind.
Aussteller aus der Schweiz
Das Tollwutschutz-Impfobligatorium wurde vom Bundesrat aufgehoben. Zum Schutz Ihres Hundes empfehlen wir Ihnen jedoch, diesen gegen Tollwut, Staupe, Parvovirose, Hepatitis, Leptospirose und Zwingerhusten impfen zu lassen. In der Regel deckt die Grundimpfung alle gefährlichen Hundeseuchen ab. Gegen Zwingerhusten wird empfohlen, alle Hunde mittels «Nasenimpfung» (sog. KC-Impfung) zu impfen, da die injizierte Zwingerhusten-Impfung nicht einen sehr guten Schutz bietet.
Aussteller aus dem Ausland
Beachten Sie die Einreisebestimmungen in die Schweiz. Halter von ausländischen Hunden müssen bei Grenzübertritt den blauen EU-Heimtier-Ausweis mitführen und eine gültige Tollwutschutz-Impfung vorweisen können. Gegen Zwingerhusten wird empfohlen, alle Hunde mittels «Nasenimpfung» (sog. KC-Impfung) zu imp-fen, da die injizierte Zwingerhusten-Impfung nicht einen sehr guten Schutz bietet. Für Hunde, die aus einem Nicht-EU-Land (Drittstaat) eingeführt werden, unterscheiden sich die Bestimmungen betreffend Tollwutschutz je nachdem, ob die Einreise aus einem Land mit geringem Tollwut-Risiko oder aus einem Tollwut-Risikoland erfolgt. Informieren Sie sich in diesem Fall rechtzeitig bei den zuständigen Behörden.
Das Impfzeugnis ist am Ausstellungstag beim Einlass vorzuweisen! Die Impfung muss mindestens 21 Tage vor Grenzübertritt erfolgt sein. Für die Dauer der Gültigkeit gilt das im Heimtierausweis vermerkte Gültigkeitsdatum (meistens 3 Jahre). Vorbehalten bleiben neue Verfügungen des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) oder des kantonalen Veterinäramtes.
Tierschutz und Verhaltensregeln
Alle Hundehalter sind dafür verantwortlich, die Bestimmungen der eidgenössischen Tierschutzgesetzgebung jederzeit einzuhalten.
Für die Hunde stehen keine Boxen zur Verfügung. Der Aussteller ist selbst verantwortlich für die Unterbringung und Beaufsichtigung seiner Tiere. Bitte sorgen Sie dafür, dass das Gelände nicht verunreinigt wird.
Haftungsausschluss
Die Ausstellungsleitung übernimmt keinerlei Haftung für Schäden oder Verluste (Diebstahl, Entlaufen, Verletzungen usw.).
Zurechtmachen der Hunde
Auf allen Ausstellungen ist ein über das Kämmen hinausgehendes Zurechtmachen von Hunden unter der Verwendung jeglicher Hilfen und Mitteln untersagt. Gleiches gilt für das Halten eines Hundes an einem sogenannten Galgen. Die Einhaltung dieser Bestimmungen wird kontrolliert. Bei Nichteinhaltung dieser Bestimmungen sind die Kontrolleure befugt, die Aussteller darauf aufmerksam zu machen die bereits erwähnten Manipulationen zu unterlassen, anderenfalls werden sie angewiesen die Ausstellung zu verlassen.
Schweizer Schönheits-Champion
Der Titel „Schweizer Schönheits-Champion“ wird von der SKG verliehen und zwar für Hunde, die in der Schweiz 4 CAC unter mindestens 3 verschiedenen Richtern an schweizerischen Ausstellungen erhalten haben, davon mindestens 2 an internationalen Ausstellungen. Für die Homologation des Titels „Schweizer Schönheits-Champion“ muss zwischen der ersten und der letzten der 4 erforderlichen Anwartschaften für das CAC ein zeitlicher Zwischenraum von mindestens 11 Monaten und einem Tag bestehen (z. B. 3. Mai 2023 bis 3. April 2024). Der Titel „Schweizer Schönheits-Champion“ kann auch einem Hund verliehen werden, dessen von der FCI anerkannte Abstammungsurkunde nicht drei vollständige Ahnengenerationen aufweist.
Schweizer Jugend-Schönheits-Champion
Der Titel „Schweizer Jugend-Schönheits-Champion“ wird von der SKG verliehen und zwar für Hunde, die in der Schweiz in der Jugendklasse (JK von 9-18 Monaten) 3 Jugend-CAC unter mindestens 2 verschiedenen Richtern an schweizerischen Ausstellungen erhalten haben, davon mindestens eines an einer internationalen Ausstellung.
Schweizer Veteranen-Schönheits-Champion
Der Titel „Schweizer Veteranen-Schönheits-Champion“ wird von der SKG verliehen und zwar für Hunde die in der Schweiz in der Veteranenklasse (VK ab 8 Jahren) 3 Veteranen-CAC unter mindestens 2 verschiedenen Richtern an schweizerischen Ausstellungen erhalten haben, davon mindestens eines an einer internationalen Ausstellung.
Schweizer Ausstellungs-Champion
Der Titel „Schweizer Ausstellungs-Champion“ wird von der SKG verliehen und zwar für Hunde die ab dem 1. Januar 2016 drei V1 CAC unter drei verschiedenen Richtern an schweizerischen Ausstellungen erhalten haben, davon mindestens zwei an internationalen Ausstellungen. Die Homologation des Titels erfolgt ohne zeitliche Beschränkung. Der Titel berechtigt zum Start in der Champion-Klasse (ChK).
Zuchtgruppen-Wettbewerb
Zuchtgruppen bestehen aus mindestens 3 Hunden eines Züchters aus eigener Zucht (gleiche Rasse, gleicher Zuchtname) ungeachtet, ob sich die Hunde in seinem Eigentum befinden oder nicht. Sie müssen gleichzeitig in einer Ausstellungsklasse gemäss Art. 9.2 des AR gemeldet sein.
Beschwerdekommission
- Carolyne Mercurio, Mitglied Zuchtkommission SHC
- Karin Praxmarer, Mitglied Vorstand SHC
- Markus Truog, Leiter CAC Club-Show SHC
(Personelle Änderungen vorbehalten!)
Anmeldeunterlagen
Verwenden Sie bitte das Anmeldeformular oder nutzen Sie die Online-Anmeldung. Bitte für jeden Hund 1 separates Anmeldeformular ausfüllen und mit den erforderlichen Unterlagen (Kopie der Ahnentafel, Championausweis für die Championklasse, Bestätigung zur Zulassung für die Gebrauchshundeklasse, Zahlungsbestätigung) dem Ausstellungssekretariat zusenden. Die definitive Registrierung der Anmeldung erfolgt erst nach Erhalt der oben erwähnten Unterlagen und nach Zahlungseingang der Meldegebühr.
Meldeschluss
1. Meldeschluss = Freitag, 30. Juni 2024 (Eingang bei der Anmeldestelle)
2. Meldeschluss = Sonntag, 31. Juli 2024 (Eingang bei der Anmeldestelle)
Meldegebühr
1. Meldeschluss = CHF 60.– für den ersten Hund, CHF 35.– für jeden weiteren Hund im gleichen Besitz
2. Meldeschluss = CHF 75.– für den ersten Hund, CHF 50.– für jeden weiteren Hund im gleichen Besitz
Bankverbindung
Raiffeisenbank Wohlen, BIC/SWIFT Code RAIFCH22, IBAN Nr. CH43 8080 8008 9858 5787 9, Schweizerischer Hovawart Club (Vermerk: Club-Show 2024)
Annullationen
Annullationen, die bis und mit 11. August 2024 erfolgen sind kostenlos.
Nach dem 11. August 2024 zurückgezogene Anmeldungen bleiben kostenpflichtig.